ODYSSEE zum BUCH Seite 1


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wahrheitspatenschaft.de




Es 



ist



Bewerbern




bei Sanktionsdrohung




nicht



erlaubt





die 



Wahrheit





mitzuteilen,




sofern 





diese 





schlicht 





lautet:






"Diese Bewerbung wird (hauptsächlich oder zusätzlich) verfasst, um vom Jobcenter NICHT SANKTIONIERT zu werden. 




Das ist genau so wie wenn Du sagst:
"Ich gehe nicht bei ROT über die STRASSE, damit ich KEIN Bußgeld bezahlen muss,"
und dann kommt die POLIZEI und KASSIERT DESWEGEN ein Bußgeld, obwohl Du Dich an die Regeln gehalten, Dich GEFÜGT hast....


Im Bewerbungsprozess gilt es oft als UNBEQUEM, diese WAHRHEIT zu sagen - EGAL ob Du Interesse an einem Job von Dir aus hast oder nicht.

Viele Arbeitgeber aber möchten auch Leute nicht einstellen, die das nicht mit dem eigenen Mund sagen - sondern deren Lebenslauf auf "unbequem" oder "beeinträchtigt" (von anderen Themen oder Problemen gefangen) aussagt...




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